Krebs ist eine Krankheit, die von alters her bekannt ist. Heute gehört sie zu den häufigsten Todesursachen neben Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Beide Alterskrankheiten sind keine Folge eines ungesunden Lebensstils, sondern eine Konsequenz des Alterns – die bessere medizinische Versorgung hat in den vergangenen hundert Jahren viele früher tödliche Infektionskrankheiten verdrängt, zum Beispiel Lungenentzündung, Tuberkulose und Durchfallerkrankungen. Die Vorsorge und Früherkennung nimmt in den Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) einen wichtigen Leistungsbereich ein, der vor allem durch seine Mehrleistungen überzeugt. Hier lohnt sich ein PKV Vergleich.
Die privaten Krankenkassen übernehmen Vorsorgeleistungen nicht nur ohne konkrete Diagnose, sondern auch ohne Altersbeschränkungen. Privatpatienten profitieren von dem umfassenden Schutz, insbesondere weil die Krankheit Krebs schon sehr früh zuschlagen kann – statistisch sind unter 100 Krebstoten jährlich 17 unter 60 Jahre alt. Wer in die private Krankenversicherung, oder auch in die selbständige Krankenversicherung einsteigen möchte, solle beim PKV Vergleich auch auf die Leistungen gucken. Denn günstige Tarife bieten oftmals lediglich Vorsorgeuntersuchungen, die den gesetzlichen Regelleistungen entsprechen.
Bei der Vorsorge und Früherkennung bietet die Radiologie effektive Untersuchungsverfahren, die ausschließlich Privatpatienten ohne zusätzliche Kosten nutzen können. Die radiologische Diagnostik erlaubt einen tiefen Einblick in den menschlichen Körper erlauben, zum Beispiel durch Kernspin-Magnetresonanztomographie (MRT) und Computertomographie (CT). Die bildgebenden Verfahren können sogenannte Kontrastmittel einsetzten kann, damit sich bestimmte körperliche Strukturen auf den Tomographien besser abgrenzen.
So kann der Radiologe sofort gefährliche Wucherungen erkennen, auch wenn sie noch klein sind und noch keine Symptome aufgetreten sind. MRT und CT können dem Privatpatienten viele unnötige Wartezeiten und unangenehme invasive Verfahren ersparen. Dazu nehmen beide Diagnostikverfahren wenig Zeit in Anspruch, sie dauern in der Regel etwa zehn Minuten. Die private Krankenversicherung zahlt diese Untersuchungen als Vorsorgeleistung, anders als die gesetzliche Krankenversicherung. Die GKV erstattet die Kosten nur, wenn die Untersuchung medizinisch notwendig ist – das heißt, wenn bereits körperliche Symptome aufgetreten sind, die auf eine Erkrankung hinweisen. Ansonsten muss der Kassenpatient sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat zahlen. Aus medizinischer Sicht sind diese nicht erstattungsfähigen Versorgungen in der Vorsorge und Früherkennung jedoch durchaus sinnvoll.
Die Früherkennung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist aufs Alter beschränkt: Kinder haben bis zum siebten Lebensjahr Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen. Erst mit dem 35. Lebensjahr erstattet die Krankenkasse jedes zweite Jahr eine ärztliche Untersuchung – die Leistungen beschränken sich auf Herz-, Nieren- und Kreislauferkrankungen und Zuckerkrankheiten. Der Anspruch auf eine jährliche Krebs-Früherkennung beginnt für Frauen ab dem 20. Lebensjahr, für Männer ab 45 Jahren.
Quelle: privatekrankenversicherung.eu